Sozial-Oekologische-Liste Wendland
Anfrage: Wie hoch sind die Kosten der Unterkunft und wie groß die genutzten Wohnflächen seitens TransferleistungsbezieherInnen?
Hiermit stelle ich folgende Anfrage für die kommende Sitzung des Sozialausschusses: Wie hoch sind die Kosten der Unterkunft und wie groß die genutzten Wohnflächen seitens TransferleistungsbezieherInnen?
Bundeskanzler Merz kündigt eine Prüfung der Kosten der Unterkunft (KdU) für TransferleistungsbezieherInnen an mit dem Ziel, die Kosten und die Wohnflächen zu senken.
Bis vor wenigen Jahren gab es klare Vorgaben für Kosten und Wohnflächen durch das so genannte „Schlüssige Konzept“.
Unklar bleibt der Öffentlichkeit nach dessen Aussetzung wg. Rechtswidrigkeit, wie und nach welchen Kriterien das Sozialamt bei der Festlegung von Wohnflächen und Mieten vorgeht.
Ich frage deshalb:
1) Wie verfährt das Sozialamt nach Auslaufen des „Schlüssigen Konzepts“ bei der Zuweisung bzw. der Akzeptanz von Wohnungen an TransferleistungsbezieherInnen in Bezug auf Mietkostenhöhe und maximale Wohnfläche? Welche Kriterien werden jetzt in Bezug auf Wohnfläche und Mietkosten angewendet?
2) Wie haben sich die akzeptierten maximalen Miethöhen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 entwickelt (bitte wie früher in Tabellenform aufschlüsseln)?
3) Welche maximalen Wohnflächen werden in Abhängigkeit der Größe der Bedarfsgemeinschaften akzeptiert (bitte wie früher in Tabellenform aufschlüsseln)?
4) Wie wird bei Überschreiten der maximalen Wohnfläche bzw. der Mietobergrenzen verfahren? Müssen MieterInnen ihre Wohnungen verlassen? Gibt es dafür eine wie lange Karenzzeit? Wird akzeptiert, wenn Mieter bei Überschreiten höhere Kosten selbst übernehmen?
5) Wie viele Menschen bzw. Bedarfsgemeinschaften überschreiten die Richtwerte für die maximale Wohnfläche und Mietobergrenze ( Bitte dazu die Gesamtzahl von Anspruchsberechtigten angeben, die absolute Zahl der ÜberschreiterInnen und die prozentuale)? Wie viele leisten eigene Zuzahlungen?
5) Momentan liegen angebotene Wohnungen meistens im Bereich von 6 bis 6,50 € pro qm Kaltmiete. Welche Rolle spielt der aktuelle Mietspiegel für die Festlegung der maximal möglichen Mieten?
6) Bei welchen Wohnflächengrößen gibt es einen Mangel auf dem Wohnungsmarkt?
7) Welche Heizkosten werden akzeptiert? Was passiert, wenn sie höher liegen? Gibt es eine fachliche Verhaltensberatung? Wie wird schlechter Dämmstandard berücksichtigt?
8) Vor wenigen Jahren beschloss der Kreistag, dass in der Verwaltung entsprechende Statistiken angelegt werden, um Entwicklung und Tendenzen bei der KdU transparent darstellen zu können. Was ist davon bisher umgesetzt worden?
9) Sieht die Kreisverwaltung eine Möglichkeit, die von Kanzler Merz geforderte Kosten- und Wohnflächensenkung in DAN praktisch umzusetzen? Wenn ja, welche?
Kurt Herzog (SOLI), 22.7.25