Anfrage zum Azubiticket

Für die kommende Kreistagssitzung stellen wir folgende Anfrage: Kommen Azubis, die zu ihrem Ausbildungsplatz die Kreisgrenzen überschreiten müssen, nicht in den Genuss des neuen Nds. Azubitickets?

Am 15.12. teilte das Nds. Ministerium für Wirtschaft mit:

Das regionale Schüler- und Azubi-Ticket kommt – und zwar in ganz Niedersachsen. Ab 1. Januar 2022 können die kommunalen Träger des öffentlichen Personennahverkehrs Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden, unabhängig von ihrem Alter, ein regionales Ticket für monatlich 30 Euro im Jahresabonnement anbieten. Das Land Niedersachsen unterstützt dabei die Landkreise, kreisfreien Städte und Verkehrsverbunde mit insgesamt 25 Millionen Euro im Jahr 2022 und 30 Millionen Euro ab 2023. Das Azubi-Ticket gilt dann im gesamten Tarifraum des jeweiligen ÖPNV-Aufgabenträgers – also mindestens im gesamten Kreisgebiet, bei kreisübergreifenden Tarifen oder Verbunden im gesamten Tarifgebiet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) Was genau ist unter dem Begriff „gesamter Tarifraum des jeweiligen Aufgabenträgers“ zu verstehen in Bezug auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg? Wo endet der genau?

2) Wie wird an den Kreisgrenzen verfahren? Wo endet der Wendlandtarif? Was machen Azubis, die bis zur Kreisgrenze mit dem Ticket fahren können, aber dann weiter müssen in einem anderen Tarifbereich eines angrenzenden Landkreises?

3) Wie und wann kommuniziert die Kreisverwaltung (KV) die Möglichkeit eines Azubitickets in die Öffentlichkeit?

4) Sieht die KV Möglichkeiten, mit angrenzenden Landkreisen Vereinbarungen zu treffen zum Wohle der Azubis?

5) Gibt es in der KV Erkenntnisse, warum das Überschreiten von Kreisgrenzen seitens des Landes nicht unbürokratischer gehandhabt werden kann?

Kurt Herzog
SOLI-Kreistagsfraktion Lüchow-Dannenberg 1.1.22