
Sozial-Oekologische-Liste Wendland
Sind Mobilfunkanlagen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) reglementierbar?
Für die kommende Sitzung des ReWÖ-Ausschusses stellen wir folgende Anfrage: Sind Mobilfunkanlagen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) reglementierbar?
Wir fragen:
1) Ist es möglich, im RROP Festlegungen zu treffen im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen? Wenn ja, welche? Ist es z.B. möglich, ähnlich wie bei Windanlagen Vorrangflächen auszuweisen, die dann die restliche Fläche ausschließen? Wenn ja, wie würde verfahren werden, mit welchen Zuständigkeiten?
2) Ist es möglich, Siedlungsflächen auszuschließen, bzw. Radien um Siedlungsflächen festzulegen, innerhalb derer z.B. Sendeanlagen ausgeschlossen sind? Wenn nicht, warum nicht?
3) Wie rechtsverbindlich wären solche Vorgaben?
4) Könnten solche Flächenvorgaben auf SG-Ebene beschlossen werden?
5) Ist ein Roaming für Anbieter vorschreibbar (Nutzung gemeinsamer Sendemasten)?
6) Ist festlegbar, dass der emissionsärmste Standort zu wählen ist? Wenn nicht, warum nicht?
7) Wer wäre zuständig für ein Standortkonzept?
8) Gibt es Landes-Förderprogramme, um so ein Standortkonzept/Mobilfunkkonzept zu entwickeln?
Kurt Herzog, SOLI-Fraktion
SOLI-Kreistagsfraktion
Lüchow-Dannenberg 3.6.21