
Sozial-Oekologische-Liste Wendland
Reithalle Prabsdorf: Reden Verwaltungen eigentlich miteinander?
Für die kommende Sitzung des ReWÖ-Ausschusses stellten wir folgende Anfrage: Reithalle Prabsdorf: Reden Verwaltungen eigentlich miteinander?
Am 11.5.21 stellte die SOLI-Fraktion eine Anfrage bzgl. der Genehmigungsfähigkeit der Reithalle Prabsdorf. Die Antworten der Kreisverwaltung (KV) auf die Fragen ergaben diverse Nichtübereinstimmungen zu den Aussagen der Verwaltung der SG-Elbtalaue (VElb) in den Dannenberger Gremien. Deutlich wurde insbesondere, dass die Verwaltungen offenbar nicht oder unzureichend miteinander kommunizieren.
Dadurch ergeben sich nicht passende Ratsbeschlüsse, Kosten und vor allem Zeitverzug und Mißverständnisse.
Wir fragen deshalb:
1) Stimmt es, dass die VElb erst Anfang Mai von der KV informiert wurde, dass eine veränderte Bau-Voranfrage seit dem 3.3.21 vorliegt.? Wenn ja, warum?
2) Auf Grund welcher Kriterien stuft die KV den jetzt zur Bebauung vorgesehen Wald nicht als Wald ein, sondern lediglich als „ehemalige Weihnachtsbaumplantage“?
3) Am 12.3. gab die UNB eine positive Stellungnahme für die veränderte Baufläche (jetzt Waldfläche) ab und am 22.3. die Untere Waldbehörde auch. Dieses sei mit Auflagen versehen hieß es in der Antwort der KV. Um welche Auflagen handelt es sich genau? Wahn sind sie der VElb mitgeteilt worden? Wenn nicht, warum nicht? Sind diese Auflagen geheim zu halten wie die VElb behauptet?
4) Die KV führt aus, ein B-Plan müsse nicht aufgestellt werden. Wann wurde dieses der VElb mitgeteilt? Wenn nicht, warum nicht?
5) Wie ist im Zusammenhang mit dem Verfahren Bau einer Reithalle in Prabsdorf die Ausführung von EKR Löser im Zusammenhang mit den Tulpenbeeten in Sammatz zu werten „Diese Schwierigkeiten sollen geheilt werden. Dass bei Verstößen zunächst die Möglichkeit einer Legalisierung geprüft werde, entspräche der gängigen Verwaltungspraxis“? Könnte das auch für Prabsdorf Anwendung finden? Wenn ja, an welcher Stelle?
6) Durch das Baugrundstück verläuft eine oberirdische Stromleitung an Masten. Wie muss in einem Bauverfahren mit ihr verfahren werden?
7) Wie kommt die KV auf die Einschätzung: „Positiv wird vielmehr die mit Pferdehaltung verbundene Grünlandnutzung gesehen…..“? Sowohl die Fläche der Bauwerke (Reithalle mind. 1200 m²) als auch die des Reitplatzes selber haben keinerlei Grünland mehr, sondern lediglich Sandoberfläche. Warum wird diese verschlechternde Veränderung in der Antwort der KV nicht gewürdigt?
8) Die KV führte aus: „Maßstab für die Zulassungen von Nutzungen ist immer die Umwelt- und Nachbarschaftsverträglichkeit.“ Ist der KV die Unterschriftenlisten von großen Teilen der Prabsdorfer Einwohner bekannt, die sich gegen das Projekt aussprechen? Ist das Projekt dann trotzdem „nachbarschaftsverträglich“? Wenn ja, warum?
9) Hält die KV eine Wegebaulast für die Reglementierung der Erschließung des Projekts für ausreichend, um alle Fahrten von Nutzern, die über die Privatnutzung hinausgehen, zu unterbinden? Wer sanktioniert Fehlnutzung?
10) Könnte die Wegebaulast nicht später einfach wieder von der Stadt gestrichen werden und das Projekt dann sehr wohl in eine öffentliche Nutzung münden?
11) Müssen durch die veränderte Flächennutzung der veränderten neuen Bauvoranfrage die Beschlüsse der Dannenberger Gremien bzgl. der Aufstellung eines B-Planes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes neu gefasst werden? ( Die Vorlagen der VElb für die Beratung in den Dannenberger Gremien enthielten umrandete Bau- und Grundstücks-Flächen, die durch die veränderte Bauvoranfrage so nicht mehr gelten sollen). Wenn nicht, warum nicht?
Kurt Herzog, SOLI-Fraktion
SOLI-Kreistagsfraktion
Lüchow-Dannenberg 3.6.21