Sozial-Oekologische-Liste Wendland
Stellungnahme des Kreistags zum Bau einer Brücke bei Neu Darchau
Beschlussvorschlag für TOP 5 KT-Sitzung am 17.5.21: Stellungnahme des Kreistags zum Bau einer Brücke bei Neu Darchau nach der BürgerInnenbefragung in Neu Darchau am 18.4.21
In einer BürgerInnen-Befragung am 18.4.21 sprachen sich fast 89% der stimmabgebenden Menschen in Neu Darchau gegen eine Anbindung (Straßenführung) einer möglichen Brücke durch den Ort aus.
In seiner Sitzung am 25.5.2020 hatte der Kreistag einen Beschluss dazu mit dem Hinweis auf diese BürgerInnen-Befragung vertagt. An dem Ergebnis solle sich der Kreistag orientieren hieß es. Das Für und Wider eines Brückenbaus und der Anbindungen ist über Jahre ausführlichst in den politischen Kreisgremien behandelt worden.
Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass die Menschen in Neu Darchau eine Anbindung durch den Ort mit überwältigender Mehrheit ablehnt.
Der Kreistag beschließt:
Der Kreistag Lüchow-Dannenberg nimmt das Votum der BürgerInnen Neu Darchaus zur Kenntnis und wird das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke durch den Ort erfolgen darf, unterstützen. Der Kreistag sieht durch die Planungen des Landkreises Lüneburg §3 Abs (3) Satz 1 der Brückenvereinbarung vom 9.1.2009 verletzt.
Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen kommt der LK Lüneburg mit seiner Trassenplanung für die Anbindung nicht nach.
Der Kreistag beschließt deshalb, gemäß Satz 3 in §3 Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.
Begründung:
Der Landkreis Lüneburg plant eine Anbindungstrasse, die zwischen den Ortsteilen Neu Darchau und Katemin verlaufen soll und damit Neu Darchau zerschneidet. Zitat Landrat Jens Böther: „Die angedachte Trasse für die Elbbrücke beinhaltet eine Umfahrung des Ortes Neu Darchau, nicht jedoch der Gemeinde Neu Darchau.“
Dies ist eine eigenwillige aber nicht zutreffende Auslegung von Beratungen und Beschlussfassungen.
Aus diversen Quellen und Dokumenten geht aber hervor, dass immer eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin in Rede stand. Im einzelnen:
1) In seiner Rede am 29.6.2008 sprach der damalige Ministerpräsident Christian Wulff von der Planung, die „eine Umgehung von Katemin vorsieht“ und dass dies sehr erfreulich sei.
2) In der Antwort der Landesregierung vom 8.9.2008 auf eine Große Anfrage von MdL Kurt Herzog (DIE LINKE) heißt es: „Der Landkreis Lüneburg hat die komplette Maßnahme (Brücke und Ortsumgehung Neu Darchau-Katemin) für eine Förderung mit Mitteln nach dem EntflechtG und dem EFRE angemeldet.“ Und weiter: Wann das neue Planfeststellungsverfahren für das Gesamtprojekt einschließlich derOrtsumgehung Neu Darchau-Katemin eingeleitet werden kann, hängt davon ab…..
3) In der Vorlage für den Kreisausschuss am 3.12.2008 und den Kreistag Lüchow-Dannenberg am 15.12.2008 heißt es: „Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg stimmt der Planungsabsicht des Landkreises Lüneburg zur Errichtung einer Elbbrücke bei Neu Darchau verbunden mit einer Ortsumgehung für Neu Darchau und Katemin zu.“ Dieser Beschluss war Voraussetzung und Grundlage für die Brückenvereinbarung vom 9.1.2008.
Die Zitate sind in der Zielrichtung eindeutig und widersprechen der Auslegung von Jens Böther. Auch das Verwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 16.12.2020 ausgeführt:
„Bei einem Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung sind…..sowie der beigeladene Landkreis (Lüchow-Dannenberg) berechtigt , die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen….“
Darüber hinaus:
Sowohl die mindestens verdoppelten Kosten für den Brückenbau als auch insbesondere der Unterhaltungskosten überfordern die Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüchow-Dannenberg und
würden letztlich mindestens ca. die Hälfte des Unterhaltungsbugets des Landkreises für alle Kreisstraßen und Radwege verschlingen. Das ist angesichts einer notwendigen Mobilitätswende absolut inakzeptabel. Die vorhandenen Abstände von Brückenbauwerken über die Elbe ist nicht zuletzt auch aus Klimaschutzgründen ausreichend. Die Querung der Elbe mit einer Straßenbrücke kann kein kommunales Projekt sein. Bund und Land handeln an dieser Stelle nicht sachgerecht und unverantwortlich.
Auch das Urteil des VG Lüneburg vom 16.12.20 weist ausdrücklich darauf hin, dass „der Landkreis (Lüchow-Dannenberg) berechtigt (ist), die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen“, falls gegen die Verpflichtung, eine Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen seitens des Landkreises Lüneburg verstoßen würde.
Aus diesen und vielen weiteren Gründen sieht der Kreistag die bei Vertragsabschluss gegebene Geschäftsgrundlage nicht mehr als erfüllt an.
Kurt Herzog, SOLI-Fraktion
SOLI-Kreistagsfraktion Lüchow-Dannenberg 12.5.21