Recht auf Wohnen ist Menschenrecht

Betrifft: Artikel „Kein Wohnraum für Geringverdiener“ (EJZ vom 31. Januar 2021)

„Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, festgeschrieben ist es in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Doch für viele Menschen ist es schwer, eine Wohnung in geeigneter Größe und Ausstattung zu finden. Besonders hart trifft es Menschen in verletzlichen Lebenslagen, beispielsweise Suchtkranke, Wohnungslose, Menschen, die staatliche Grundsicherung beziehen, alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Fehlt eine geeignete Unterkunft, sind auch viele andere Menschenrechte bedroht, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Leben, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Familie. Politik muss mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern …, dass Menschen in verletzlichen Lebenslagen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen erhalten“, schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Und dann gibt’s ja auch noch den Grundgesetzartikel 14(2): … Eigentum verpflichtet … Vor zwei Jahren beantragte die Soli-Fraktion im Kreistag, dass der Kreis als Mieter auftreten soll für Wohnraum für geflüchtete Menschen, um Vermietern mehr Sicherheit zu bieten. Landrat und Gruppe CDU/SPD/UWG wischten das im Schulterschluss mit der AfD vom Tisch. Ein gutes Jahr später sagt die Verwaltung, man verfährt jetzt so. Ich erhielt aber Aussagen, wonach genau da vieles im Argen liegt. Jetzt will der Kreis einen Freibrief für Sammelunterkünfte. Klar, viel besser als mit Badelatschen im Schnee im Lager Lipa oder im Matsch liegen in Moria. Der Kreistag hat vor 20 Jahren bewusst – mit bunter Mehrheit – ein Sammellager in Bergen abgeschafft wegen unhaltbarer Zustände: schlechte Unterbringung, schlechte Betreuung. Gern brüsten sich Abgeordnete mit erstaunlichem Gerechtigkeitssinn: „Wir müssen erst mal Wohnraum besorgen für Hartz-Bezieher.“ Der Kreis beruft sich auf ein subtil betiteltes „schlüssiges“ Wohnkonzept. Schlüssig ist da gar nix, die Bundesregierung antwortete auf Anfrage, dass in DAN die Hälfte aller Transferleistungsempfänger aus eigener Tasche bei ihren Mieten zuzahlen müssen: siebtschlechtester von 401 Kreisen. Die Verwaltung will meine Frage nach Ursachen nicht beantworten. Kommunen verkaufen massenhaft ihre Wohnungen, sozialer Wohnungsbau fristet ein Kümmerdasein, der Kreis lässt vorhandene Gelder zweckentfremdet im Haushalt versickern. Seit Jahren beantrage ich, einen Teil der vom Land überzahlten 700000 Euro im Jahr stattdessen für Wohnraumsanierung zu verwenden: Arbeit für hiesige Betriebe, bisher nicht nutzbarer Wohnraum für Menschen, die ihn dringendst brauchen. Hört auf, Menschen in Not gegeneinander auszuspielen. Wo ein Wille ist, wäre ein Weg für Menschenrecht. Und ja: Es gibt Vermieter, die das so sehen.

Kurt Herzog, Dannenberg, Soli-Fraktionsvorsitzender im Kreistag