Kurt Herzog (SOLI): Lüneburg den Bau der Darchauer Brücke untersagen!

Hiermit stelle ich für den kommenden KA am 18.5.26 folgende Anfrage: Wann setzt die Kreisverwaltung den Beschluss des Kreistags vom 27.1.23 um, dem Landkreis Lüneburg den Fortgang der Baumaßnahme Brücke Neu Darchau zu untersagen?

Am 17.1.23 beschloss der Kreistag zum Thema Darchauer Brücke folgendes:

„Der Kreistag nimmt das Votum der EinwohnerInnen Neu Darchaus zur Kenntnis und wir das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke durch den Ort erfolgen darf, unterstützen. Der Kreistag sähe durch mögliche Planungen des Landkreises Lüneburg ohne eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin § 3 Abs. 3 Satz 1 der Brückenvereinbarung vom 09.01.2009 verletzt. Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen käme der LK Lüneburg bei einer Planung mit seinen bisher vorgelegten Trassenführungen für die Anbindung nicht nach. Der Kreistag beschließt deshalb für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in § 3 Abs. 3 Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme. Die Verwaltung wir beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die Umfahrung von Neu Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.“

In einer rechtlichen Bewertung führte Frau Dr. Conrad-Giese aus:

Anders ist dies zu bewerten, wenn der LK Lüneburg als zuständige Planfeststellungsbehörde die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen dem LK Lüchow-Dannenberg zur Stellungnahme vorlegt und die darin dargestellte Trassenführung dann nicht der Brückenvereinbarung entspricht bzw. nicht im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 17.01.2023 dargestellt ist.

Dies wäre aus Sicht der Uz. der Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen des Kreistagsbeschluss vom 17.01.2023 vorliegen und die Kreisverwaltung unverzüglich dem LK Lüneburg den weiteren Fortgang der Baumaßnahme untersagen muss. Die Uz. empfiehlt, dies dann auch unverzüglich zu tun, unabhängig von einem etwaigen Gerichtsverfahren, welches sich dann unter Umständen anschließen wird.

Der Lüneburger Landrat Böther kündigte kürzlich an, dass der diesbezügliche Planfeststellungsbeschluss im Mai 2026 vorliegt. Dieser beinhaltet keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin.

Ich frage deshalb:

Hat die Kreisverwaltung entsprechende Vorbereitungen getroffen, dem Kreistagsbeschluss und der rechtlichen Einschätzung folgend dem Landkreis Lüneburg unverzüglich den weiteren Fortgang der Baumaßnahme zu untersagen?

Wenn ja: wie lange nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses wird das erfolgen?

Kurt Herzog

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