Sozial-Oekologische-Liste Wendland
Obdachlos: Keine Lobby bei der Verwaltung, den politischen Gremien und der EJZ?
Durch die akribische, energische Arbeit einer gesetzlichen Betreuerin eines Obdachlosen in der Obdachlsen-Unterkunft wurde ich von ihr auf eklatante Missstände hingewiesen und habe sie als Thema in den zuständigen Fachausschuss gebracht. Dort wurde seitens der Verwaltung alles als gesetzeskonform dargestellt. Aus dem Gremium kamen teilweise haarsträubende Diskriminierungen und Verunglimpfungen.
Die EJZ brachte einen Artikel über die Sitzung, der im wesentlichen Verwaltungsmeinung bestsätigte.
Die gesetzliche Betreuerin hat darauf ziemlich erbost reagiert (zum absoluten Unverständnis des Redakteurs).
Im Anschluß folgt ihr Antwortschreiben an den Redakteur.
Mich hat es aufgewühlt. (Bitte habt die Geduld es euch ganz durchzulesen. Es ist ein typisches Beispiel wie Wahrheit verdreht wird).
Kurt Herzog, SOLI-Fraktion
Evelyn Preuß
Pflegegutachterin &
Gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe den Artikel von Hr. Groß in der Zeitung gelesen.
Im Vorfeld hatte ich sehr lange mit Hr. Groß gesprochen und habe meine Anmerkungen zu diesem Artikel im Anhang für Hr. Groß angehängt.
In dem Artikel kommt der Berufsstand der Betreuerinnen und Betreuern nicht sehr gut weg. Alle Betreuerinnen und Betreuer, die ich kenne, versuchen immer alles für ihre Klienten zu ermöglichen. Die Arbeit ist sehr anstrengend und nicht immer bequem. Nicht nur ich war über die Aussage, die in der EJZ zu lesen war, sehr empört.
Journalismus in der heuteigen Zeit ist sicher sehr herausfordernd. Um so mehr finde ich es befremdlich, dass Narrative bedient und Menschen wie ich, die sich vertrauensvoll an die Zeitung gewendet haben, so falsch dargestellt werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Zeit finden einen erneuten Artikel zu schreiben und meine Anmerkungen darin einfließen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Preuß
An die Elbe-Jeetzel-Zeitung
Redaktion
Wallstr. 22-24
29439 Lüchow Zernien, 15.11.2025
Betreff: Artikel Über Obdachlosenunterbringung in Dannenberg vom 08.11.2025
Sehr geehrter Hr. Groß
Ich habe den Artikel von Ihnen gelesen. Ich musste den Artikel erst verdauen und melde mich heute bei Ihnen.
Wir hatten ein langes Gespräch im Vorfeld. Ich hatte Ihnen meine Interventionen und die Reaktionen der Samtgemeinde detailliert geschildert. Umso erstaunter bin ich, was Sie in dem Artikel schreiben. So recht verstehe ich nicht, wie Sie zu den Aussagen im Artikel kommen.
Menschen, die in die Obdachlosigkeit rutschen, sind eine besonders vulnerable Gruppe. Nicht jeder Mensch, der in die Obdachlosigkeit gerät, hat eine Betreuung. Nicht jeder Mensch, der in die Obdachlosigkeit gerät, ist ein drogen- oder alkoholabhängiger Mensch. Vielen Menschen, die in der Obdachlosigkeit landen, ist es nicht mehr möglich, ihr Leben geordnet zu gestalten. Diese Menschen befinden sich in einer extremen Notsituation und verfügen über keine Lobby, die unterstützend für ihre Bedürfnisse einsteht.
Die Aussage, alle diese Menschen würden Hilfe durch das Sozialamt erhalten, ist falsch. Auch kommt die Samtgemeinde ihrer Aufgabe, die Sozialämter und Hilfen für Wohnungslose zu informieren, sobald sie von der Obdachlosigkeit erfahren, nicht nach. Eher ist es so, dass diese Menschen in der Notunterkunft abgestellt werden, in der Hoffnung, die Lebenszustände sind so schlimm, dass sie von alleine gehen. Das klappt bei den jungen Menschen im Sommer sehr gut, da sie sich alternative Schlafplätze im Freien suchen. Die meisten obdachlosen Menschen haben keine staatliche Unterstützung. Meist scheitert es daran, dass sie keinen festen Wohnsitz angeben können. Die meisten obdachlosen Menschen haben kein Konto. Eine Auszahlung der staatlichen Hilfen ist somit nicht mehr möglich. Beratungsstellen und Hilfsangebote bei den Anträgen auf Sozialleistung, gibt es in Dannenberg nicht.
Mein Betreuter hat keinerlei Hilfe vom Staat erhalten. Die Betreuung wurde Anfang des Jahres eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Mensch bereits 7 Jahre in der Unterkunft. Ich habe alle erforderlichen Anträge gestellt, einen Personalausweis beantragt, eine Krankenkasse gefunden, ein Bankkonto eröffnet und die Rente wieder auszahlen lassen. Als die ganzen behördlichen Angelegenheiten erledigt waren und Geld vorhanden war, habe ich eine Rechnung der Samtgemeinde erhalten mit den nicht gezahlten Gebühren für die Unterkunft und hohe Summen an Mahnungen und Titeln.
Der Bezug zu Ordnung und Sauberkeit gelingt den meisten Menschen in dieser Lebenssituation nicht mehr. Die eigenen Räumlichkeiten vermüllen. Diese Menschen sind damit beschäftigt, sich Essen und Trinken zu beschaffen. Mein Betreuter hat sich jahrelang mit Hilfe von Pfandflaschen am Leben gehalten. In der bereitgestellten Küche gibt es dank meiner Intervention inzwischen wieder einen Herd, jedoch fehlt jegliches Küchenzubehör. Kein Mensch, der in die Obdachlosigkeit gerät, hat Pfannen, Teller und Besteck im Gepäck. Den Menschen ist es somit nicht möglich, die Küche zu nutzen. Ich hatte Ihnen ein Bild des bereitgestellten Kühlschranks gesendet, der vom Gesundheitsamt als korrekt abgenommen wurde. Auf dem Bild ist der schwarze Schimmel sehr gut und deutlich zu sehen. Ich gehe davon aus, dass jede andere Einrichtung mit solch einem Kühlschrank vom Gesundheitsamt nicht als „in einem ordentlichen Zustand“ beurteilt wird.
Gesetzlich ist es geregelt, dass jeder Mensch das Recht auf soziale Teilhabe hat. Obdachlosen Menschen wird dieses Grundrecht dadurch erschwert oder verwehrt, da sie im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht die Möglichkeit haben, ihre Kleidung zu waschen. Das optische Erscheinungsbild, welches Sie beschreiben, ist zutreffend und durch die Menschen nicht zu beheben. Den Wusch nach einer Waschmöglichkeit hat die Samtgemeinde abgetan, mit dem Hinweis, das kleine Waschbecken im Zimmer mit kaltem Wasser wäre ausreichend. Die einzige Möglichkeit die obdachlosen Menschen in Dannenberg bleibt, ist somit sich neue Kleidung aus Altkleider Containern zu besorgen.
Es entspricht in keinster Weise der Realität, dass die Samtgemeinde Reparaturen sofort durchführt, schon gar nicht ohne Aufforderung.
Erst das Einschalten von Bauaufsicht, Brandschutzbeauftragen und Gesundheitsamt hat die Samtgemeinde dazu bewogen, notdürftig das Schlimmste zu beheben. Durch mein Intervenieren ab Juli 2025 hat sich der Zustand der Unterkunft nach langer Zeit und vielen Schreiben, langsam verbessert.
Als ich im Januar 2025 meine Arbeit in der Notunterkunft begonnen habe, gab es kein funktionierendes Klo für alle Menschen. Das Wasser in der einzigen Toilette war abgestellt. Der Müll lag auf dem gesamten Gelände.
Die kaputte Toilette ist jetzt abgesperrt. Die Menschen haben eine andere Toilette zur Verfügung gestellt bekommen, in der das Licht fehlte. Erst nach Intervention durch mich mit dem Brandschutzbeauftragten, ist ein Notlicht zur Verfügung gestellt worden.
Mehrmals habe ich die Samtgemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass die Tür zum Zimmer meines Betreuten seit Monaten nicht abschließbar war. Erst nachdem es zu einer Körperverletzung durch Besucher gekommen ist und eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt wurde, ist die Tür repariert worden. Auch das hat dann nochmals mehrere Wochen gedauert.
Eine Grundreinigung wurde erst durchgeführt, nachdem ich das Gesundheitsamt informiert hatte. Auch jetzt ist es so, dass die Leerung der Tonnen erst nach mehrmaligem Intervenieren durch mich, regelmäßig in Auftrag gegeben wurde. Die Tonnen waren sehr voll und es ist bereits wieder Müll auf dem Gelände gewesen. Ein Rattenbefall ist überall auf dem Gelände sichtbar.
Im August 2025 habe ich mich mit Hr. Schwarzer und den anderen Mitarbeitenden der Samtgemeinde an einen Tisch gesetzt, um über die Zustände und eine Zusammenarbeit zu reden. Dabei wurde auch über die Wohnungssituation gesprochen. Hr. Schwarzer hat mir ganz klar gesagt, dass kein Vermieter meinem Betreuten eine Wohnung geben würde. Auch er war nicht bereit, mich zu unterstützen. Aussage war, er will es sich nicht mit den Vermietern verscherzen. Die Aussage, es wurden Wohnungen angeboten, ist definitiv falsch. Keiner der Menschen wird je eine Wohnung in Dannenberg erhalten. Die Vermieter habe ich alle kontaktiert. Sobald Vermieter hören, dass es sich um einen Menschen handelt, der in der Obdachlosenunterkunft lebt, wird klar gesagt, solche Menschen erhalten keine Wohnung. Zusätzliches Problem ist, dass die meisten Vermieter in Dannenberg inzwischen Menschen mit Transferleistungen, keine Wohnungen vermieten. Als Begründung wurde angeführt, das Abrechnen mit den zuständigen Stellen ist zu anstrengend und es kostet zusätzliches Geld und Zeit.
Ich hatte mit Hr. Schwarzer besprochen, dass inzwischen ein Pflegedienst einmal die Woche das Zimmer meines Betreuten in Ordnung hält. So war die Gefahr einer erneuten Vermüllung behoben. Hr. Schwarzer war trotzdem der Meinung, mich in meiner Bemühung nach einer Wohnung nicht unterstützen zu wollen. Er war auf seinen Ruf bei den in Dannenberg ansässigen Vermietern, bedacht. Einen Antrag auf Zuweisung einer Wohnung hat die Samtgemeinde abgelehnt. Eine Klage ist anhängig.
Die Aussage, Betreuerinnen und Betreuer hätten ihr Ziel verfehlt, hat mich sehr stark empört.
Aufgabe von Betreuerinnen und Betreuern ist es, die betreuten Menschen nach außen zu vertreten, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind oder mit der Komplexität der modernen Welt überfordert sind und bei der Alltagsbewältigung Unterstützung benötigen. Betreuerinnen und Betreuer müssen sich immer am Wunsch der Menschen orientieren und können nicht einfach irgendetwas über den Kopf der Menschen hinweg entscheiden. Grundvoraussetzung für die Einrichtung der Betreuung durch ein Gericht, ist eine Erkrankung. Obdachlosigkeit alleine ist kein Grund für eine Betreuung. Es ist Aufgabe von Betreuerinnen und Betreuern, Hilfen zu Installieren und bei den zuständigen Stellen Anträge für zustehende Hilfen zu stellen. Ein zusätzliches Hilfsangebot ist die vom Landkreis bereitzustellende Hilfe für Wohnungslose nach §67 und 69 SGB XII. Hierüber werden Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten geleistet. Die einzige Stelle im Landkreis Lüchow-Dannenberg, die diese Leistungen anbietet, befindet sich in Lüchow. Dort muss ein Antrag auf die Hilfen gestellt werden.
Es dauert mindestens 2 Monate, bis solch ein Antrag bewilligt ist und Hilfen für die Menschen zur Überwindung der Obdachlosigkeit bereitgestellt werden. Betroffene Menschen in Dannenberg haben keine Beratungsstelle vor Ort, die beratend und unterstützend intervenieren kann, Hilfsangebote gibt es nicht in Dannenberg. Weder eine Beratungsstelle noch anderweitige Hilfen wie Mittagessen, Kleidung oder sonstiges.
Wie Sie auf die Aussage, die Samtgemeinde würde mehr machen als nötig, kommen, ist mir unerklärlich. Die Samtgemeinde wird ihren Aufgaben kaum gerecht. Es ist Aufgabe der Samtgemeinde, eine Unterkunft mit einfachsten Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die untergebrachten Menschen sind keine Mieter. Die Ordnung und Instandhaltung fällt zu 100% in das Aufgabenfeld der Samtgemeinde. Eine Unterkunft darf nur mit einer funktionierenden Toilette betrieben werden. Als ich meine Arbeit in der Unterkunft aufgenommen habe, gab es keine Toilette, die funktioniert hat. Monatelang. Erst seit September ist eine Toilette zur Verfügung. Und auch erst nachdem ich wirklich viel Druck aufgebaut hatte.
All das hatte ich Ihnen bereits in dem Telefonat erzählt und mit Schreiben an die Samtgemeinde untermauert. Umso mehr bin ich mehr als enttäuscht, wie meine Arbeit von Ihnen in Misskredit geschrieben wurde und alle Betreuerinnen und Betreuer als unfähig hingestellt wurden. Die Arbeit als Betreuerin und Betreuer ist sehr aufwendig und teils mit sehr viel Bürokratie verbunden, um für die zu betreuenden Menschen Hilfen zu implementieren.
Mein Betreuter hat sich eine schwere Lungenentzündung in der Notunterkunft zugezogen, da die Heizung auf höchster Stufe maximal 15 Grad Wärme in den Zimmern ermöglicht hat.
Inzwischen ist mein Betreuter an dieser Lungenentzündung verstorben.
In Zukunft wird es sicherlich mehr wohnungslose Menschen geben. Ich hoffe sehr, dass nicht noch mehr Menschen durch die Lebensumstände in Dannenberg sterben.
Es wäre wünschenswert, wenn die Samtgemeinde ebenfalls dafür sorgt, die Unterkunft so zu gestalten wie in Lüchow. Dort sind die Lebensbedingungen deutlich besser und es sind Hilfsangebote und Beratungen vor Ort bereitgestellt und erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Evelyn Preuß