Rot-grüne Landesregierung bricht ihren eigenen Koalitionsvertrag – Darchauer Brücke hoffähig gemacht

Die Staatssekretäte der Landesregierung verkünden bei Veranstaltung in Neuhaus, dass die Brücke nun möglich wird.
Die Gruppe SPD-Grüne-SOLI fordert jetzt auf unser Betreiben hin von der Landesregierung eine Klarstellung, ob damit die diesbezügliche Formulierung im Koaltionsvertrag nicht mehr gilt.

Hiermit beantragen wir folgenden TOP für die nächsten Klima-, KA- und ggfs. KT-Sitzungen:

„Für ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau anstatt des Brückenbaus“

Die rot-grüne Landesregierung formulierte in ihrem Koalitionsvertrag 2022 in Bezug auf Querungsmöglichkeiten über die Elbe auch im Bereich Lüchow-Dannenberg: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt eines Brückenbaus.“ In einer Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms sollen diesbezüglich Festlegungen getroffen werden.

Laut einem Bericht der LZ/EJZ vom 11.8.25 über eine Veranstaltung in Neuhaus äußerten sich die StaatssekretärInnen Matthias Wunderlich-Weilbier (Wirtschafts- und Verkehrsministerium) und Frauke Patzke (Landwirtschaftsministerium) zum Thema Bücke/Fähre wie folgt: Beide Varianten (also Brücke oder Fähre) sind im Rennen.

Patzke wird zitiert mit: „Ein Fährkonzept schließt eine Brücke nicht aus.“ Wunderlich-Weilbier ergänzte, vielmehr sehe das Land in dem Fährkonzept eine Alternative mindestens für den Zeitraum, in dem die Elbbrücke gebaut wird. Diesen Zeitraum bezifferte er mit ca. 9 Jahren.

Wir stellen deshalb folgenden Beschluss-Antrag (zur Sendung an die Nds. Landesregierung):

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hat sich in den letzten Jahren mehrfach eindeutig gegen einen Brückenbau zwischen Neu Darchau und Darchau ausgesprochen.
Er ist von den Aussagen der beiden StaatssekretärInnen erheblich irritiert, weil sie seiner Meinung nach den Zielsetzungen im rot-grünen Koalitionsvertrag widersprechen.
Der Kreistag fordert die Landesregierung deshalb auf, für Klarheit zu sorgen und dem Kreistag darüber hinaus folgende Fragen zu beantworten:

1) Gilt die Formulierung im Koalitionsvertrag noch, insbesondere „anstatt eines Brückenbaus“?

2) Mit welcher Formulierung will die Landesregierung diesen Themenkomplex im LROP verankern? Wie soll die Koalitionsvertragsformulierung „anstatt des Brückenbaus“ aufgenommen werden?

3) Wann soll die LROP-Änderung beschlossen werden, ab wann ist sie verbindlich gültig?

4) Wann soll ein zukunftsorientiertes Fährkonzept vorliegen? Was soll es beinhalten? Wie wird es finanziert?

5) Was bedeutet die von der Zeitung zitierte Formulierung „Beide Varianten sind im Rennen“?

6) Was bedeutet das Wort „mindestens“ in der Ausführung von Wunderlich-Weilbier: Vielmehr sehe das Land in dem Fährkonzept mit Niedrigwasserfähre eine Alternative mindestens für den Zeitraum, in dem die Elbbrücke gebaut wird?

7) Wie soll ggfs. eine Finanzierung der Brücke seitens des Landes sichergestellt werden? Aus welchen Töpfen sollen Zuschüsse in welcher Höhe fließen? Sollen sie ggfs. über Jahre gestückelt werden, wenn ja wie genau?

i.A. Kurt Herzog

Gruppe SPD-Grüne-SOLI im Kreistag Lüchow-Dannenberg, 19.8.25

Elbe Ausschnitt