Anfrage zu Nachtfahrverbot für Mähroboter

Hiermit stelle ich für den kommenden Kreisausschuss am 18.8.25 folgende Anfrage:

Wer ist zuständig für ein Nachtfahrverbot für Mähroboter?

Oft werden Mähroboter über Nacht eingesetzt. Damit gefährden sie Igel und andere Tiere.
Auf einen entsprechenden Nacht-Verbots-Antrag der SOLI-Fraktion im Samtgemeinde-Umweltausschuss Elbtalaue antwortete die SG-Verwaltung sinngemäß, so ein Verbot könne man auf SG-Ebene nicht erlassen (z.B. in der bestehenden Gefahrenabwehr-Verordnung). Das könne nur auf Landkreisebene erfolgen.

Ein entsprechendes Verbot existiert auf kommunaler Ebene, z.B. in der Stadt Köln. Auch der nds. Umweltminister Meyer befürwortet so ein Verbot und hält es auch auf kommunaler Ebene für möglich.

Ich frage deshalb:

1) Ist die Auskunft der SG-Verwaltung richtig?

2) Wenn nein: Wie kann auf SG-Ebene ein Verbot verankert werden? Oder auch auf Gemeindeebene?

3) Wenn ja: Ist dann der Landreis zuständig? Kann der Kreistag so ein Verbot beschließen?
Wie müßte das rechtlich sauber genau erfolgen?

Kurt Herzog (SOLI-Fraktion)