
Sozial-Oekologische-Liste Wendland
Antrag zur Stellungnahme des SG-Rats zum Bau einer Brücke nebst Straßenanbindungen bei Neu Darchau
Hiermit stellen wir folgenden Antrag für die kommenden Sitzungen von SGA und SG-Rat:
Stellungnahme des SG-Rats zum Bau einer Brücke nebst Straßenanbindungen bei Neu Darchau nach der EinwohnerInnenbefragung in Neu Darchau am 18.4.21
In einer EinwohnerInnen-Befragung am 18.4.21 sprachen sich fast 89% der stimmabgebenden
Menschen in Neu Darchau gegen eine Anbindung (Straßenführung) einer möglichen Brücke durch
den Ort aus.
Das Für und Wider eines Brückenbaus und der Anbindungen ist über Jahre ausführlichst in den
politischen Kreisgremien behandelt worden.
Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass die Menschen in Neu Darchau eine Anbindung durch den
Ort mit überwältigender Mehrheit ablehnen.
Der SG-Rat Elbtalaue beschloss am 18.12.2007:
1. Einer Planung für eine Elbbrücke, die eine Ortsumgehung vorsieht, wird grundsätzlich
zugestimmt. Neue erforderliche Straßenanbindungen haben die Ortslagen Katemin und Neu
Darchau zu meiden.
2. ….
3. Brücken- und Straßenbaumaßnahmen sind in einem einheitlichen Verfahren zu regeln und
auszuführen. Die Elbbrücke wird nicht realisiert, wenn die Ortsumgehung nicht gebaut wird.
Der SG-Rat beschließt:
Der SG-Rat Elbtalaue nimmt das Votum der EinwohnerInnen Neu Darchaus zur Kenntnis
und wird das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke durch den Ort erfolgen
darf, unterstützen.
Der SG-Rat sähe durch mögliche Planungen des Landkreises Lüneburg ohne eine Umfahrung
von Neu Darchau und Katemin §3 Abs (3) Satz 1 der Brückenvereinbarung vom 9.1.2009
verletzt.
Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen,
auszuschreiben und zu bauen käme der LK Lüneburg bei einer Planung mit seinen bisher
vorgelegten Trassenführungen für die Anbindung nicht nach.
Der SG-Rat beschließt deshalb
für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin
planen würde, gemäß Satz 3 in §3 Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der
Fortführung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die Umfahrung von Neu
Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.
Begründung:
Der Landkreis Lüneburg plant eine Anbindungstrasse, die zwischen den Ortsteilen Neu Darchau
und Katemin verlaufen soll und damit Neu Darchau zerschneidet.
Zitat Landrat Jens Böther: „Die angedachte Trasse für die Elbbrücke beinhaltet eine Umfahrung des
Ortes Neu Darchau, nicht jedoch der Gemeinde Neu Darchau.“
Dies ist eine eigenwillige aber nicht zutreffende Auslegung von Beratungen und
Beschlussfassungen.
Aus diversen Quellen und Dokumenten geht aber hervor, dass immer eine Umfahrung von Neu
Darchau und Katemin in Rede stand. Im einzelnen:
1) In seiner Rede am 29.6.2008 sprach der damalige Ministerpräsident Christian Wulff von der
Planung, die „eine Umgehung von Katemin vorsieht“ und dass dies sehr erfreulich sei.
2) In der Antwort der Landesregierung vom 8.9.2008 auf eine Große Anfrage von MdL Kurt
Herzog (DIE LINKE) heißt es: „Der Landkreis Lüneburg hat die komplette Maßnahme (Brücke
und Ortsumgehung Neu Darchau-Katemin) für eine Förderung mit Mitteln nach dem EntflechtG
und dem EFRE angemeldet.“
Und weiter: Wann das neue Planfeststellungsverfahren für das Gesamtprojekt einschließlich der
Ortsumgehung Neu Darchau-Katemin eingeleitet werden kann, hängt davon ab…..
3) In der Vorlage für den Kreisausschuss am 3.12.2008 und den Kreistag Lüchow-Dannenberg am
15.12.2008 heißt es: „Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg stimmt der
Planungsabsicht des Landkreises Lüneburg zur Errichtung einer Elbbrücke bei Neu Darchau
verbunden mit einer Ortsumgehung für Neu Darchau und Katemin zu.“
Dieser Beschluss war Voraussetzung und Grundlage für die Brückenvereinbarung vom 9.1.2009.
4) Der Beschluss des SG-Rats vom 18.12.2007 sieht eine Realisierung einer Elbbrücke mit den
erforderlichen Straßenanbindungen nur vor, wenn es eine Ortsumfahrung von Neu Darchau und
Katemin gibt.
Die Zitate sind in der Zielrichtung eindeutig und widersprechen der Auslegung von Jens Böther.
Auch das Verwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 16.12.2020 ausgeführt:
„Bei einem Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung sind…..sowie der beigeladene Landkreis
(Lüchow-Dannenberg) berechtigt , die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen….“
Darüber hinaus:
Sowohl die mindestens verdoppelten Kosten für den Brückenbau als auch insbesondere der
Unterhaltungskosten überfordern die Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüchow-Dannenberg und
würden letztlich mindestens ca. die Hälfte des Unterhaltungsbugets des Landkreises für alle
Kreisstraßen und Radwege verschlingen. Das ist angesichts einer notwendigen Mobilitätswende
absolut inakzeptabel.
Die vorhandenen Abstände von Brückenbauwerken über die Elbe ist nicht zuletzt auch aus
Klimaschutzgründen ausreichend.
Die Querung der Elbe mit einer Straßenbrücke kann kein kommunales Projekt sein. Bund und Land
handeln an dieser Stelle nicht sachgerecht und unverantwortlich.
Auch das Urteil des VG Lüneburg vom 16.12.20 weist ausdrücklich darauf hin, dass „der Landkreis
(Lüchow-Dannenberg) berechtigt (ist), die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen“, falls
gegen die Verpflichtung, eine Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen seitens des
Landkreises Lüneburg verstoßen würde.
Aus diesen und vielen weiteren Gründen sieht der Kreistag die bei Vertragsabschluss gegebene
Geschäftsgrundlage nicht mehr als erfüllt an.
Kurt Herzog, SOLI-Fraktion
SOLI-Fraktion im Samtgemeinderat Elbtalaue, 18.5.21