Wie wird dem Wildwuchs im Bereich Windparks begegnet?

Für die kommende Kreistagssitzung am 24.2.25 stelle ich folgende Anfrage: Wie wird dem Wildwuchs im Bereich Windparks begegnet?

Immer mehr Windparks werden gemäß der sogenannte Gemeindeöffnungsklausel geplant. Sie stellen damit eine eigentlich ungewollte Parallelentwicklung zur Planung der Vorranggebiete im RROP dar und erhöhen in erheblichem Maße die eigentliche Gesamtgebietskulisse von 2,89 % der Kreisfläche.

Ich frage deshalb:

1) Gibt es eine Möglichkeit, die Vorranggebiete wieder zu reduzieren in dem Maße, wie zusätzliche Windparkflächen gemäß Gemeindeöffnungsklausel (GÖK) dazukommen?

2) Bei Flächen, die jetzt gemäß GÖK beantragt werden sollen und damit außerhalb von Vorranggebieten liegen, wurde offenbar seitens der Kreisverwaltung (KV) eine Berücksichtigung als Vorranggebiet ausgeschlossen. So auch bei den Flächen für einen Windpark Wietzetze-Drethem. Diese waren von seiten des Landes als Potenzialflächen ins Spiel gebracht worden.
Warum wurden diese nicht als Vorranggebiet ausgewiesen?
Welche Kriterien wurden dazu seitens der KV geprüft?
Welche Fakten genau führten im Einzelnen dort zur Nichtberücksichtigung als Vorranggebiet?

3) Im Verfahrensgang bei nach GÖK beantragten Windparks spielen die Samtgemeinde-Verwaltungen eine wesentliche Rolle. Dort fehlt aber vielfach das nötige know-how.
Wie und wann ist die KV bei diesen Verfahrensgängen in welchen inhaltlichen Bereichen involviert? (z.B. Naturschutz, Wasser etc.)
Kann die KV diesbezüglich Genehmigungen versagen? Wenn ja: Aus welchem Grund?
Ist die KV personell dafür ausreichend aufgestellt?

4) Im Entwurf für das neue RROP werden bei Vorranggebieten Abstände zur Wohnbebauung mit 900 m festgelegt. Bei Windparks nach GÖK sollen diese Abstände offenbar nicht angesetzt werden, sondern wie in Wietzetze nur 600 m. Die Verwaltung der SG Elbtalaue führte auf Nachfrage dazu aus, dass der SG-Rat darüber zu entscheiden hätte.
Stimmt dies Aussage?
Welches wären die Mindestabstände?

Kurt Herzog