SOLI: Freiflächen-Photovoltaik: Monsteranlagen und überbordenden Ressourcenverbrauch stoppen!

Dazu hat die SOLI-Fraktion im Samtgemeinderat Elbtalaue folgenden Antrag eingebracht mit dem Planungen dieser Art mit damit verbundenen hohen Flächenverbräuchen unter den Aspekten Ressourcenschutz/-verbrauch, Schutz der Bevölkerung, Entzug landwirtschaftlicher Fläche aus der Bewirtschaftung gesehen werden.

Hiermit beantragen wir für die Sitzung des BMUKE am 30.9.24 folgenden TOP, der dann auch für SGA und SG-Rat vorzusehen ist: Freifächen-Photovoltaik (FFPV): Festlegung von Eckdaten und weiteres Vorgehen

Für das Thema FFPV gibt es aus Sicht der SOLI-Fraktion noch Klärungs- und Entscheidungsbedarf.

So sollte u.a. die Kriterien-Matrix noch einmal diskutiert und ggfs. modifiziert werden. Weiterhin ist zu klären, wie die Gesamtfläche bestimmt wird. Die gesetzliche Vorgabe ist 0,5% der kommunalen Fläche. An diese Vorgabe hält sich beispielsweise auch die SG Lüchow, für die dann 300 ha festgelegt wurden.

Im Bereich der SG Elbtalaue hat der Planer ausgehend von den 0,5% aber zusätzliche Faktoren eingeführt, insbesondere einen so genannten „Dichtefaktor“, der die im Vergleich zum Durchschnitt
dünnere Bevölkerungsdichte berücksichtigen soll. Er beträgt 4,72. Statt der 0,5% entsprechenden Fläche von 141 ha für die SG Elbtalaue kommt der Planer dann unter Berücksichtigung eines Flächen- und des Dichte-Faktors auf eine Gesamtfäche von 728 ha.

Selbst unter Berücksichtigung einer Effizienzsteigerung der PV-Technologie von 3% pro Jahr verblieben 617 ha laut seiner Rechnung.

Aus Sicht der SOLI-Fraktion ist dies grundsätzlich zu überdenken. Planungen dieser Art mit hohen Flächenverbräuchen müssen unter den Aspekten Ressourcenschutz/-verbrauch, Schutz
der Bevölkerung, Entzug landwirtschaftlicher Fläche aus der Bewirtschaftung gesehen werden. Gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Dichtefaktors gibt es nicht (s. auch Lüchow).

Zudem gibt es privilegierte Flächen, auf denen FFPV errichtet werden könnte, die in der Flächenaufstellung bisher nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft laut Planer insbesondere Flächen an Autobahnen (hier A 39 mit ca. 17 km) und an Bahnstrecken (hier Haupteisenbahnstrecke Lüchow-Dannenberg-Stendal mit ca. 20 km). Der Planer beziffert die mögliche nutzbare privilegierte Fläche auf ca. 247 ha.

Vor diesen Hintergründen beantragen wir:

1) Die Gesamtfläche für FFPV wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe von 0,5% auf 141 ha für die SG Elbtalaue festgelegt.

2) Falls privilegierte Flächen in Anspruch genommen werden, wird die Gesamtfläche dementsprechend verringert.

3) Verbesserte technische Entwicklungen (z.B. Speichertechnologie) werden Flächen mindernd entsprechend berücksichtigt.

4) Die Gesamtfläche wird zunächst anteilig auf die Gemeinden verteilt, denen frei gestellt ist, Flächen auf andere Gemeinden zu übertragen bzw. von anderen zu übernehmen.

5) Diesem Verfahren entsprechend wird ein Finanzausgleich vereinbart, um eine gerechte Einnahmesituation herzustellen.